Die moderne Bergbauproduktion nutzt diverse Bergbaumaschinen, -geräte und -fahrzeuge in großem Umfang, um die Arbeitsproduktivität zu steigern und die körperliche Belastung zu reduzieren. Bergbaumaschinen und -fahrzeuge setzen im Betrieb jedoch enorme mechanische Energie frei, und es kommt häufig zu Verletzungen, wenn Menschen versehentlich dieser Energie ausgesetzt sind.
Mechanische Verletzungen entstehen hauptsächlich dadurch, dass der menschliche Körper oder Teile des Körpers mit gefährlichen Maschinenteilen in Berührung kommen oder in den Gefahrenbereich der Maschine gelangen. Zu den Verletzungsarten zählen Prellungen, Quetschungen, Rollverletzungen und Strangulationen.
Die gefährlichen Teile und Gefahrenbereiche von Bergbaumaschinen und -geräten sind hauptsächlich folgende:
(1) Rotierende Teile. Rotierende Teile von Bergbaumaschinen und -geräten, wie z. B. Wellen, Räder usw., können Kleidung und Haare von Personen verfangen und Verletzungen verursachen. Vorsprünge an den rotierenden Teilen können den menschlichen Körper verletzen oder sich in Kleidung oder Haaren verfangen und so Verletzungen verursachen.
(2) Der Eingriffspunkt. Zwei Teile von Bergbaumaschinen und -geräten, die in engem Kontakt zueinander stehen und sich relativ zueinander bewegen, bilden einen Eingriffspunkt (siehe Abbildung 5-6). Wenn die Hände, Gliedmaßen oder die Kleidung einer Person mit beweglichen Maschinenteilen in Berührung kommen, können sie sich im Eingriffspunkt einklemmen und Quetschverletzungen verursachen.
(3) Umherfliegende Gegenstände. Beim Betrieb von Bergbaumaschinen und -geräten werden feste Partikel oder Schutt weggeschleudert, die Augen oder Haut von Personen verletzen können; durch versehentliches Wegschleudern von Werkstücken oder Maschinenteilen kann es zu Verletzungen kommen; beim Be- und Entladen von Maschinen wird das Erzgestein mit hoher Geschwindigkeit weggeschleudert, wodurch Personen verletzt werden können.
(4) Hin- und hergehende Teile. Der Bereich der Hin- und Herbewegung von Hubkolben-Bergbaumaschinen bzw. deren hin- und hergehende Teile stellen einen Gefahrenbereich dar. Das Eindringen einer Person oder eines Körperteils kann zu Verletzungen führen.
Um zu verhindern, dass Personal mit gefährlichen Teilen von Bergbaumaschinen und -geräten in Berührung kommt oder in Gefahrenbereiche gelangt, werden hauptsächlich Isolationsmaßnahmen ergriffen: Bewegliche Teile und Komponenten, die leicht berührt werden können, sollten so gut wie möglich abgedichtet werden; Gefahrenbereiche oder Teile, denen sich Personal nähern muss, sollten mit Sicherheitsvorrichtungen versehen werden; überall dort, wo Personen oder Körperteile in den Gefahrenbereich gelangen könnten, sollten Not-Aus-Vorrichtungen oder Sicherheitsüberwachungssysteme installiert werden. Sobald eine Person oder ein Körperteil versehentlich in den Gefahrenbereich gelangt, wird die Stromzufuhr unterbrochen, um die Bergbaumaschine im Energiesparmodus zu halten.
Bei Justierungs-, Prüf- oder Reparaturarbeiten an Maschinen ohne Hilfsmittel kann es erforderlich sein, dass Personal oder Teile des menschlichen Körpers in den Gefahrenbereich gelangen. In diesem Fall müssen Maßnahmen ergriffen werden, um ein versehentliches Anlaufen der Maschinen zu verhindern.
Veröffentlichungsdatum: 25. November 2020